Neuer Wind auf dem Strommarkt

Wichtige Änderungen für Verbraucher ab 2025

// IN KÜRZE
Ab dem 6. Juni 2025 treten in Deutschland neue rechtliche Vorgaben zur An- und Abmeldung von Stromverträgen in Kraft, die auf EU-Vorgaben basieren. Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt fördern und den Anbieterwechsel erleichtern. Für Verbraucher bedeutet dies, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sein werden, weshalb gerade bei Umzügen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Zukünftig muss der Wechsel zwischen Stromanbietern innerhalb von maximal 24 Stunden erfolgen.

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In Deutschland treten in naher Zukunft neue rechtliche Vorgaben in Kraft, die den Prozess der An- und Abmeldung von Stromverträgen revolutionieren werden. Diese Änderungen basieren auf EU-Vorgaben und sind darauf ausgelegt, den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu stärken sowie den Wechsel des Stromanbieters für die Verbraucher zu erleichtern.

Für Endkunden hat dies jedoch weitreichende Konsequenzen: Künftig wird es nicht mehr möglich sein, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden. Dies ist insbesondere während Umzügen von Bedeutung, denn hier sollten Stromkunden künftig besonders aufmerksam sein.

Am 6. Juni 2025 ändern sich für Verbraucher, Energielieferanten und Netzbetreiber die etablierten Spielregeln im Strommarkt - neue Abläufe, Vorgaben und Fristen treten in Kraft. Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist, dass der Wechsel von einem Stromanbieter zu einem anderen künftig innerhalb von maximal 24 Stunden bearbeitet werden muss. Bisher konnte dieser Prozess bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Diese Neuerung, bekannt als »Lieferantenwechsel in 24 Stunden«, soll den Wettbewerb beleben und den Wechsel für Verbraucher erheblich vereinfachen.

Doch es gibt einen entscheidenden Nachteil: Rückwirkende An- und Abmeldungen werden nicht mehr möglich sein, was insbesondere bei Umzügen zu einer echten Herausforderung werden kann. Carsten Gerasch, leitender Produktmanager im Endkundengeschäft von Vattenfall, äußert hierzu besorgt: »Gerade in Mieterstädten wie Berlin und Hamburg gibt es jedes Jahr Hunderttausende Zuzüge, Umzüge oder Fortzüge. Mitten im Umzugsstress hat die An- und Abmeldung des eigenen Stromvertrags dabei verständlicherweise nicht immer höchste Priorität.«

Die neuen Regelungen können nun potenziell nachteilige Auswirkungen für Stromkunden haben: »Es tut uns für unsere Kunden natürlich leid, dass mit der rechtlichen Änderung bei Stromverträgen bequeme rückwirkende An- und Abmeldungen bei allen Stromvertrieben künftig nicht mehr möglich sein werden. Dennoch setzen wir die Änderungen fristgerecht um und werden unsere Kunden umfassend informieren.«


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