Hamburgs soziale Vermieter reagieren auf Balkonunglück in Langenhorn

// IN KÜRZE
In Hamburg haben soziale Vermieter auf den tragischen Balkonabbruch in Langenhorn reagiert, der einen jungen Menschen das Leben kostete. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte sein Beileid und bezeichnete den Vorfall als bedauerlichen Einzelfall. Er betont, dass solche Unglücke extrem selten sind und die Ursachen noch nicht geklärt sind. Breitner möchte den Mietern versichern, dass sie sich keine Sorgen um ihre Balkons machen müssen, trotz der verständlichen Ängste nach diesem Vorfall.

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Verbandsdirektor Andreas Breitner (Foto: © VNW)

In Hamburg haben die sozialen Vermieter auf den tragischen Balkonabbruch in Langenhorn reagiert, bei dem ein junger Mensch ums Leben kam. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), äußerte sein tiefes Bedauern und sprach den Hinterbliebenen sein Mitgefühl aus. Breitner betonte, dass dieser Vorfall ein "bedauerlicher und fürchterlicher Einzelfall" sei. Er zeigt Verständnis für die Sorgen der Mieter, die sich nach solch einem Unglück beim Betreten ihrer Balkone unwohl fühlen könnten. Gleichzeitig versicherte er, dass solche Unfälle äußerst selten seien und die Ursachen noch nicht abschließend geklärt seien. Der VNW-Direktor möchte den Mietern die Angst nehmen und betont, dass die Mitgliedsunternehmen der VNW sehr ernsthaft mit ihrer Verkehrssicherungspflicht umgehen. Diese umfasst regelmäßige Überprüfungen der Gebäude und Bauteile, einschließlich der Balkone. Im vergangenen Jahr investierten Hamburgs VNW-Unternehmen etwa 407 Millionen Euro in die Instandhaltung ihrer Wohnbestände. Laut Breitner sind Hauseigentümer verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren von ihren Immobilien abzuwenden, auch wenn es kein spezifisches Gesetz für diese Pflicht gibt. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind hierbei entscheidend, denn es liegt in der Verantwortung der Wohnungsunternehmen, die Sicherheit ihrer Gebäude für Dritte zu gewährleisten.


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