Falk Schnabel wird neuer Polizeipräsident von Hamburg"
| Quelle: Behörde für Inneres und Sport
Andy Grote (Foto: © Senatskanzlei)
"Ralf Martin Meyer hat die Polizei Hamburg über vier Jahrzehnte, davon fast zehn Jahre an der Spitze, so geprägt, wie kaum ein anderer Polizeipräsident in der Geschichte unserer Stadt", sagt Innensenator Andy Grote. Der 63-jährige geht im Herbst dieses Jahres in den Ruhestand.
Nachfolger wird der bisherige Polizeipräsident der Stadt Köln, Falk Schnabel. Der 54-jährige Jurist und ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt war von Dezember 2020 bis April 2022 Polizeipräsident der Polizei Münster und seitdem Polizeipräsident in Köln. Die Amtsübernahme soll im Oktober dieses Jahres erfolgen.
Grote weiter: "Er genießt mit seiner umfassenden Kompetenz nicht nur Respekt und hohes Ansehen in der Truppe, sondern auch in Stadtgesellschaft, Politik und Sicherheitskreisen bundesweit."
Mit Falk Schnabel gewinne man einen bereits amtserfahrenen Polizeipräsidenten, der die Aufgaben und Herausforderungen in einer Großstadt kenne und mit der Führung einer großen Polizeiorganisation bestens vertraut sei. Seine Schwerpunkte seien zuletzt u. a. Präsenzkonzepte für polizeiliche Brennpunkte, die vernetzte Arbeit im Bereich Drogen und Sucht und die Bekämpfung der Kinderpornografie gewesen.
Links: Polizeipräsident Ralf Martin Meyer (© Polizei Hamburg)
Automatisch generierte Meldung (KI). | Originalmeldung aufrufen
Mehr von Behörde für Inneres und Sport
- 22.06.2023 – Ideenwettbewerb in Hamburg"
- 20.06.2023 – Maßnahmenpaket zur Stärkung der Waffenbehörde
- 16.06.2023 – Hamburger Innensenator Grote fordert mehr Sicherheit in Zügen und an Bahnhöfen
- 31.03.2023 – Verkaufsoffener Sonntag in der Hamburger Innenstadt
Rumäne muss 1.200 Euro zahlen!
Ein 35-jähriger Rumäne wurde am Sonntag am Hamburger Flughafen bei der Ausreisekontrolle von der Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls vorlag. Er musste eine ausstehende Geldstrafe von 1.200 Euro zahlen oder 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Der Mann beglich die Forderung und wurde daraufhin freigelassen, verpasste jedoch seinen Flug nach Chisinau.