Hamburgischer Opferbeauftragter vorgestellt

// IN KÜRZE
Heute stellte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen vor. Dieser bietet Betroffenen und deren Angehörigen eine unterstützende Hilfestellung in psychologischer, finanzieller und anderer Hinsicht an. Er wird geleitet vom Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde, Arne Dornquast.

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Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer hat heute im Rahmen der Landespressekonferenz den Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen vorgestellt. Arne Dornquast hat die Aufgabe, Betroffenen von Terror- und Großschadensereignissen und deren Angehörigen unterstützend zur Seite zu stehen. Das Hilfeangebot richtet sich dabei ausdrücklich nicht nur an Betroffene, die eine körperliche Verletzung erfahren haben, sondern auch an Menschen mit seelischen Hilfebedarfen. Er berät insbesondere zu psychologischen und finanziellen Hilfen und vermittelt bei Bedarf in entsprechende Angebote.

Die Funktion des Opferbeauftragten obliegt dem Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde, Arne Dornquast, zu dessen Zuständigkeit auch das Referat für Opferschutz gehört.

Die Einsatzbereiche des Hamburgischen Opferbeauftragten sind klar definiert. Er und sein Team werden nach Terroranschlägen, Großschadenslagen und damit vergleichbaren Ereignissen aktiv, zuletzt etwa nach der Amoktat von Alsterdorf.

Die beteiligten Sicherheitsbehörden binden ihn dabei bereits frühzeitig in die Abläufe der ersten Phase bei der professionellen Bewältigung eines Anschlags- oder Großschadensereignisses ein. Seine Hauptaufgabe besteht dann aber darin, anschließend an die Akutphase eine umfassende Betreuung für die Opfer und ihre Angehörigen zu ermöglichen.

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: »Heute stelle ich die Arbeit des Hamburgischen Beauftragten für Opfer von Terror- und Großschadensereignissen vor. Mit dieser Institution bieten wir den Hamburgerinnen und Hamburger eine professionelle Versorgung für den Fall eines Großschadensereignisses. Der Opferbeauftrage hilft schnell und unkompliziert. Er dient als zentraler und schnell erreichbarer Ansprechpartner in allen relevanten Fragen. So lotst er Betroffene durch die vielfältige Hamburger Opferhilfelandschaft, vermittelt gezielt an die jeweils passenden Hilfsangebote und bleibt dabei erster Berater bei allen aufkommenden Fragen. Sein Betreuungsangebot steht den Betroffenen eines Großschadensereignisses dabei langfristig je nach persönlichem Bedarf zur Verfügung.«

So arbeitet der Hamburgische Opferschutzbeauftragte

Tritt ein Terror- oder Großschadensereignis ein, wird zeitnah ein Hilfetelefon eingerichtet. Speziell geschultes Personal nimmt dann direkt die Anliegen der Betroffenen auf. Später erfolgt ein postalisches Anschreiben der Betroffenen. Um das Angebot des Opferbeauftragten bekannt zu machen, ist der Hamburger Senat auf die Hilfe der Medien angewiesen. Auch in den Sozialen Medien und von den Einsatzkräften vor Ort wird über den Opferbeauftragen informiert, u. a. durch das Kriseninterventionsteam des DRK ggfs. mündlich oder durch Flyer. Später erfolgt ein postalisches Anschreiben der Betroffenen.

Um Betroffene von Großschadensereignissen und Terroranschlägen bestmöglich unterstützen zu können, bündelt der Hamburgische Opferbeauftragte sämtliche für die Betreuung der Betroffenen relevanten Informationen und stellt diese der Opferhilfelandschaft sowie den Betroffenen selbst zur Verfügung. Er lotst die Betroffenen durch die Opferhilfelandschaft wie auch durch die zahlreichen Hilfsangebote, vermittelt gezielt an das jeweils passende Hilfsangebot und unterstützt bei der Suche nach einem Therapieplatz.

Der Hamburgische Opferbeauftragte und sein Team stehen den Betroffenen dabei auch noch Wochen und Monate nach dem Ereignis als Ratgeber und Fürsprecher zur Seite.

Hintergrund

Der Hamburgische Opferbeauftragte wurde bereits in den Jahren zwischen 2018 und 2020 implementiert. Hintergrund waren der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 und die Anschläge in Halle und Hanau. Bei ihnen hatte sich gezeigt, dass es für eine bestmögliche Betreuung aller Opfer, Angehöriger und Hinterbliebenen wichtig ist, zentrale Ansprechpersonen in den Bundesländern und auf Bundesebene zu haben. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer beschlossen daher zusammen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, so genannte zentrale Opferschutzstrukturen einzurichten.

Am 19. Januar 2023 wurde das Hamburgische Opferbeauftragtengesetz verabschiedet. Es beinhaltet insbesondere eine zum Umgang mit den Daten der Betroffenen notwendige datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage.


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