Haspa legt Berufung gegen Urteil im Schließfacheinbruch ein
| Quelle: Haspa
Die Haspa hat heute Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in allen drei Verfahren eingelegt. Unsere Kunden sind wie auch die Haspa selbst im August 2021 Opfer von Schwerstkriminellen geworden. Der Verlust unserer Kunden hat auch uns betroffen gemacht, ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten.
Symbolbild: Filiale der Haspa
Kunden, die darüber hinausgehende Werte in ihrem Schließfach absichern wollten, hatten die Möglichkeit, dafür eine günstige Zusatzversicherung abzuschließen. Darauf - beispielsweise aus Kostenersparnisgründen - zu verzichten, war eine individuelle Entscheidung der Kunden. Wer das nicht getan hat, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen über 40.000 Euro hinausgehenden Versicherungsschutz. Auf diese Möglichkeit der Zusatzversicherung machen wir bei Vertragsabschluss als auch über Plakate bei den Schließfächern sowie auf unserer Website prominent aufmerksam.
Der für uns nicht nachvollziehbare Vorwurf, dass die in der Filiale verbaute Sicherheitstechnik nicht ausreichend gewesen sei, ist einer der Hauptgründe für unsere Berufungen. Bei dem verbauten Bewegungsmelder handelt es sich um ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse mit einer zum Tatzeitpunkt anerkannten VdS-Zertifizierung. Hochwertigste Sicherheitstechnik ist und bleibt kein Ersatz für ein Verhalten, das nicht dem Schutz des Eigentums zuträglich ist.
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