Bundesrat beantragt Ausschluss der NPD von staatlicher Parteienfinanzierung

// IN KÜRZE
Seit Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Antrag des Bundesrates, des Bundestages und der Bundesregierung, die NPD (inzwischen "Die Heimat") von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Vor dem Senat bezeichnete Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher den Finanzierungsauschluss als wichtiges Anliegen zum Schutz der Grundordnung. Er bezeichnete es als inakzeptabel, dass eine verfassungsfeindliche Partei staatlich unterstützt wird.

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Foto: © Senatskanzlei Hamburg

Der Bundesrat hat einstimmig den Antrag gestellt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher bezeichnete den Finanzierungsausschluss als wichtiges Anliegen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

"Dass eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei staatlich finanziert wird und der Staat damit eine Partei in ihrem staatszersetzenden Wirken unterstützt, ist äußerst widersprüchlich und nicht vertretbar," so Tschentscher.

Am Dienstag, den 4. Juli 2023 begann vor dem zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung. In der an das Gericht übersandten 150-seitigen gemeinsamen Antragsschrift belegen die drei Verfassungsorgane, dass die NPD weiterhin planvoll das Ziel verfolge, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Damit seien die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung erfüllt.


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