Bundesverfassungsgericht verhandelt Antrag zur Ausschluss der NPD aus staatlicher Parteienfinanzierung

// IN KÜRZE
Der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung haben am 2. Februar 2018 einstimmig beschlossen, das Bundesverfassungsgericht um den Ausschluss der NPD (seit 3.6.2023 »Die Heimat«) aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu bitten. Der Beschluss sieht vor, dass die Partei für sechs Jahre von Direktzahlungen, Vergünstigungen und Bundeszuschüssen ausgeschlossen wird. Am 4. und 5. Juli 2023 beginnt dazu die Verhandlung vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

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Am 4. und 5. Juli 2023 verhandelt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung zum Ausschluss der NPD (seit 3.6.2023 »Die Heimat«) aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher gibt zu Beginn der Verhandlung eine einführende Stellungnahme ab.

Symbolbild: Blick in den Plenarsaal des Bundesrats (© Senatskanzlei HH)

Der Beschluss, ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, wurde vom Bundesrat einstimmig am 2. Februar 2018 gefasst. Damit soll erreicht werden, dass die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Finanzierung ausgeschlossen wird. Entfallen sollen staatliche Direktzahlungen und Vergünstigungen, zum Beispiel bei der Besteuerung. Die Länder wollen damit verhindern, dass eine Partei, die die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebt, finanziell von dem Staat unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt.

Es ist das erste Verfahren dieser Art vor dem Bundesverfassungsgericht. 2017 wurde dafür eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden können. Dies griff dabei den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts auf, derartige Parteien »unterhalb der Schwelle des Parteiverbots" zu sanktionieren.

Peter Tschentscher (Foto: Senatskanzlei)

Die Gliederung der zweitägigen Verhandlung sieht vor, dass zunächst Bundesratspräsident Dr. Peter Tschentscher eine einführende Stellungnahme abgibt.


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