Soziale Vermieter in Hamburg wehren sich gegen Mietenstopp

// IN KÜRZE
Zusammenfassung: Die norddeutschen sozialen Vermieter haben die Forderungen der Gewerkschaften nach einem Mietenstopp entschieden zurückgewiesen. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, kritisierte die einseitige Sichtweise der Gewerkschaften und verglich sie mit einem geforderten Lohnerhöhungsstopp. Er betonte, dass die Finanzierung von Lohnerhöhungen für die Beschäftigten der Wohnungsbranche berücksichtigt werden müsse, und wies darauf hin, dass ökonomische Gesetze bei den Mietforderungen oft ignoriert würden.

| Quelle:

Verbandsdirektor Andreas Breitner (Foto: © VNW)

In Hamburg haben die sozialen Vermieter Norddeutschlands die Forderungen der Gewerkschaften nach einem Mietenstopp entschieden zurückgewiesen. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), stellte die Frage: "Was würden die Gewerkschafter sagen, wenn man einen mehrjährigen Lohnerhöhungsstopp fordern würde?" Er kritisierte, dass bei den Mietforderungen oft einfache ökonomische Gesetzmäßigkeiten ignoriert werden. Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg, forderte einen sechsjährigen Mietenstopp und warnt davor, dass Wohngeld nicht für "überhöhte Mieten mit öffentlichen Geldern" verwendet werden sollte. Laut Breitner bieten die im VNW organisierten sozialen Vermieter in Hamburg etwa 300.000 Wohnungen an, deren durchschnittliche Netto-Kaltmiete bei 7,41 Euro pro Quadratmeter liegt - mehr als zwei Euro unter dem Hamburger Mietenspiegel. Breitner hebt hervor, dass die sozialen Vermieter in Hamburg den sozialen Frieden sichern, da ihr Geschäftsmodell nicht auf maximalen Renditen basiert. Ein Mietenstopp würde die Möglichkeit der moderaten Anpassung der Mieten einschränken und könnte langfristig zur Aufgabe dieser sozialen Vermieter führen. "Was daran im Interesse der Mieterinnen und Mieter sein soll, erschließt sich mir nicht", so Breitner abschließend.


Automatisch generierte Meldung (KI). | Originalmeldung aufrufen

Mehr von Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.



Bundespolizei stoppt alkoholisierte Fahrgast ohne Fahrschein

Am 13.09.2024 wurde ein 49-jähriger polnischer Mann von der Bundespolizei in Hamburg kontrolliert, nachdem er ohne Fahrausweis mit einem Zug gefahren war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vorlag. Er war wegen Diebstahls verurteilt worden und hatte eine Geldstrafe von 150 Euro nicht gezahlt, weshalb ein Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen angeordnet wurde. Der Mann wurde ins Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg gebracht.