HZA-HN: Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit/ Zoll überprüft Verpackungs- und Versanddienstleister im Onlinehandel
| Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
© Symbolbild: Schwarzarbeitsprüfung FKS | Quelle: Zoll
Am vergangenen Dienstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) verdachtsunabhängige Prüfungen in der Verpackungs- und Versanddienstleisterbranche im Raum Heilbronn durch. Dabei wurden insgesamt 19 Unternehmen und 119 Personen überprüft. Ziel war es, mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, den Mindestlohn sowie illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken.
Im Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn waren 26 FKS-Beschäftigte vom Standort Tauberbischofsheim und unterstützend Beschäftigte aus Heilbronn im Einsatz. Dabei ergaben sich sechs Sachverhalte, denen nun mittels weiterführender Prüfungen nachgegangen wird.
Laut Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn, besteht in drei Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen Meldepflichten, in einem Fall auf Scheinselbstständigkeit, in einem Fall auf Lohnsplitting und in einem Vorgang auf mögliche illegale Arbeitnehmerüberlassung.
Um die Sozialsysteme und Staatseinnahmen zu schützen und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, werden nun Nachprüfungen durchgeführt. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Hintergrund: Durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren trägt der Zoll maßgeblich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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Haftbefehl wegen Diebstahls!
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